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Teilzeitberufsausbildung

Was ist Teilzeitberufsausbildung?

Ausbildungszeitrahmen

Ausbildung in Teilzeit bedeutet bis zu 75% der normalen Regelarbeitszeit, d.h. 21 Stunden in der Woche im Betrieb, ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit kommen noch hinzu. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden. Auszubildende/r und Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden. Grundsätzlich sollte eine Teilzeitberufsausbildung in regulärer Ausbildungszeit ermöglicht werden. Die Verlängerung der Ausbildungszeit ist seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im April 2005 nicht mehr dringend erforderlich, wenn der Anteil der betrieblichen Ausbildungszeit mindestens 75% beträgt.
 

Vergütung

Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung Dies gilt auch für die Teilzeitberufsausbildung. Bei Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit, darf der Betrieb die Ausbildungsvergütung auch kürzen. In vielen Fällen wird allerdings die ungekürzte Vergütung gezahlt.

Kammern

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 75 % verlangen die Kammern in der Regel keine Verlängerung der Ausbildungsdauer. Gerne bieten wir Ihnen persönliche Beratung zur Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses in Teilzeit an.


Öffnung für neue Zielgruppen

Durch die Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes zum 01.01.2020 im § 7a BBiG und § 27b HwO wurde der Zugang zur Teilzeitberufsausbildung für alle interessierten Zielgruppen geöffnet.
Ob sich durch die Novellierung mehr Menschen zu einer Ausbildung in Teilzeit entscheiden, hängt von den Rahmenbedinungen wie der Möglichkeit der Begleitung während der Ausbildung ab.
Kritisch zu sehen ist auch die automatische Verlängerung der Ausbildungszeit bei Verkürzung der Arbeitszeit. Dies stellt für Alleinerziehende einen Nachteil zur bisherigen Praxis dar, da diese nun länger nur vom Ausbildungsgehalt leben müssen

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

http://www.bmas.de
www.bmbf.de
www.bibb.de