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Aktivitäten

2020 Aktivierung der bundesweiten Netzwerktreffen

Am 19. Juni und am 24.07. 2020 fanden die Netzwerktreffen in Form von Videokonferenzen statt. Viele der ehemaligen aber auch einige neue Institutionen haben ihr Interesse bekundet, die Arbeit im Netzwerk wieder aufzunehmen. Es sollen weitere Partner*innen gesucht werden, damit das Netzwerk in vielen Bundesländern aktiv sein kann.

2019 Initiative der G.I.B in NRW

Viktoria Schnier von der G.I.B hat im Herbst 2019 die Initiative ergriffen, die Arbeit des bundesweiten Netzwerks Teilzeitberufsausbildung wieder aufzugreifen.
Am 5. Dezember 2019 fand ein erstes Treffen mit RE/init e.V. statt. Es wurde vereinbart, 2020 zu einem Netzwerktreffen einzuladen.

2014 – Petition

In 2014 hat mehrfach die Arbeitsgruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ des Netzwerkes getagt. Das Vorgehen in Bezug auf die Finanzierung des Lebensunterhaltes beim Übergang vom SGB II in Ausbildung / Teilzeitberufsausbildung wurde abgestimmt. Es sind folgende Forderung erarbeitet worden:

-um eine erste Verbesserung  zu erreichen, fordern wir den §7 SGB II „Leistungsberechtigte“ dahingehend zu ändern, dass die Absolvierung einer Ausbildung und der Leistungsbezug nach SGB II sich nicht mehr gegenseitig ausschließen und demzufolge der Leistungsbezug nach SGB II möglich wird.

Die Petition zur Veröffentlichung, die am 10.09.2014 von Herrn Gerd Specht, Geschäftsführer von RE/init e.V. eingereicht wurde, ist zur Mitzeichnung unter dem Titel „Arbeitslosengeld II – Leistungen für Auszubildende nach dem Sozialgesetzbuch II“ mit der ID 54647 veröffentlicht worden.

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/2014/09/10/Petition54647.html

An dieser Stelle möchte ich zur Klärung betonen, dass unsere Kommunikation nur für den Teil unseres Interessenverbundes galt, von dem wir Zustimmung erhalten hatten.

Hiltrud Klopries

Netzwerkkoordinatorin

 2014 Besuch im BMAS

am 4. Juni hat die AG „Öffentlichkeitsarbeit“ des Netzwerks einen Termin im BMAS wahrgenommen, um die Probleme beim Übergang von ALG II in die Ausbildung/Teilzeitausbildung zu diskutieren.
Die verschiedenen (bekannten) Punkte konnten in sehr offener Atmosphäre diskutiert werden.
Die Anwesenden des BMAS zeigten sich aufgeschlossen, die Problematik ist Ihnen durchaus bekannt.
Unsererseits wurde zusätzlich darauf hingewiesen, dass wir als weitere Maßnahme eine Petition planen.
Herr Schauer, Referat II b2 des BMAS wies darauf hin, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Problematik (Sicherung des Lebensunterhaltes) behandelt.
Denkbar wäre, dass Menschen mit berechtigtem Interesse weiterhin im SGB II Bezug bleiben.
Unwahrscheinlich sei eine Rechtsänderung, die darauf abziele, alle Zahlungen / Leistungen aus einer Hand zu leisten.
Herr Schauer versicherte uns, unsere Anregungen in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

Fachtagung 2012 – Thema Nachhaltigkeit

Am Mittwoch, 27.06.2012, fand von 10.00 Uhr – 16.30 Uhr in Recklinghausen eine Fachtagung zum Thema Nachhaltigkeit in der Netzwerkarbeit statt. Diese wurde in Kooperation mit dem Projekt „Net Gelsenkirchen – wirksame Hilfen für Alleinerziehende“ von Ruhr/init e. V. durchgeführt. Die Dokumentation dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen hier zugänglich machen.

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Fachtagung 2006

Unter dem Thema „Von der Ausnahme zur Regel – Teilzeitberufausbildung für junge Menschen mit Kindern“, wurden auf einer bundesweiten Fachtagung in Bielefeld entsprechende Möglichkeiten vorgestellt.

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Eckpunktepapier

Im System der beruflichen Ausbildung in Deutschland sind insbesondere junge Menschen mit familiärer Verantwortung bislang kaum vorgesehen:

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